Neues Schloss Meersburg
Bischöfliche Barockresidenz am Ufer des Bodensees

FAQ und Antworten

Kann ich im Neuen Schloss Meersburg heiraten?

Ja, das Neue Schloss Meersburg bietet Ihnen einen einzigartigen Rahmen für standesamtliche Trauungen und Hochzeitsfeiern. Die historischen Räume der ehemaligen fürstbischöflichen Residenz schaffen eine besondere Atmosphäre für Ihren schönsten Tag. 

Für einen standesamtlichen Termin setzen Sie sich bitte mit dem Standesamt der Stadt Meersburg in Verbindung. Sobald Ihr Wunschtermin bestätigt wurde, unterstützen wir Sie gerne bei der Auswahl und Buchung der passenden Räumlichkeiten.

Stadt Meersburg
Standesamt 
Marktplatz 1
88709 Meersburg
Telefon: +49(0)75 32.440-108
E-Mail: bachleitner@meersburg.de

Welche Räume stehen für eine standesamtliche Trauung zur Verfügung?

Bei der Raumauswahl kommt es auf die Personenanzahl an. Für eine standesamtliche Trauung bieten wir Ihnen drei Räume zur Auswahl: 

  • Teehäuschen (465,00 € / bis zu 18 Personen)
  • Raum Schönborn (240,00 € / bis zu 72 Personen) 
  • Spiegelsaal (970,00 € / bis zu 147 Personen). 

Diese Räume stehen Ihnen dann für die Zeit der Trauung (ca. 30 Minuten) und einen anschließenden Stehempfang (ca. 60 Minuten) zur Verfügung. 

Gerne können Sie mit uns einen Termin für eine Besichtigung vereinbaren.

Staatliche Schlösser und Gärten Baden-Württemberg
Neues Schloss Meersburg
Jasmin Bachmann-Blaser
Schlossplatz 12
88709 Meersburg
Telefon: +49(0)75 32.80 79 41 16
E-Mail: jasmin.bachmann-blaser@ssg.bwl.de

Welche Räume kann ich für eine Hochzeitsfeier mieten?

Für Ihre Feier stehen verschiedene repräsentative Schlossräume im Erdgeschoss und im ersten Obergeschoss zur Auswahl. 

Im Erdgeschoss befinden sich die Räume 

  • Bagnato (650,00 € / bis 80 Personen) und 
  • Appiani (565,00 € / bis 60 Personen). 

Der Gartensaal im Erdgeschoss (465,00 Euro/nicht bestuhlbar) kann ab 18.00 Uhr als Tanzsaal gebucht werden. Bitte beachten Sie: Tagsüber bis 18.00 Uhr werden der Gartensaal und die Terrasse für den Besucher- und Museumsbetriebs genutzt. Nach 18.00 Uhr ist das Schloss für die Öffentlichkeit geschlossen. 

Im 1. Obergeschoss befinden sich vier weitere Räume:

  • Raum Stauffenberg (275,00 € / bis zu 40 Personen), 
  • Raum Schönborn (490,00 € / bis zu 60 Personen), 
  • Raum Rodt (440,00 € / bis zu 60 Personen) und 
  • Raum Dalberg (255,00 € / bis zu 30 Personen). 

Ab 18.00 Uhr fällt eine Betreuungspauschale von 360,00 Euro an. 

Staatliche Schlösser und Gärten Baden-Württemberg
Neues Schloss Meersburg
Jasmin Bachmann-Blaser
Schlossplatz 12
88709 Meersburg
Telefon: +49(0)75 32.80 79 41 16
E-Mail: jasmin.bachmann-blaser@ssg.bwl.de

Wo kann ich einen Sektempfang und die Ausrichtung meiner Hochzeitsfeier buchen?

Für einen Empfang nach der Trauung stehen attraktive Bereiche des Schlosses zur Verfügung. Besonders die Schlossterrasse mit ihrem beeindruckenden Blick über den Bodensee bietet einen außergewöhnlich schönen Rahmen. 

Für die Buchung eines Empfangs und die Ausrichtung Ihrer Hochzeitsfeier wenden Sie sich bitte an unseren Caterer:

Gastronomie Grüter GmbH
Telefonnummer +49(0)7541/5871070
Frau Tanja Tagmann: tagmann@grueter-am-see.de oder 
Frau Liv Sander: Sander@grueter-am-see.de in Verbindung. 

Eine Selbstbewirtschaftung oder eine Bewirtschaftung durch andere gastronomische Betriebe ist ausgeschlossen. 

Darf während der Trauung fotografiert werden?

Selbstverständlich können Sie während Ihrer Trauung fotografieren. Die historische Kulisse des Neuen Schlosses bietet einzigartige Motive für unvergessliche Momente. Im Rahmen der angemieteten Zeit dürfen Sie Fotos im Treppenhaus, im Spiegelsaal (bei Verfügbarkeit) oder auf der Schlossterrasse mit Blick über den Bodensee machen. 

Bitte beachten Sie, dass der Einsatz von Drohnen auf unserem Gelände nicht gestattet ist.

Darf ich Bereiche des Neuen Schlosses für Hochzeitsfotos nutzen?

Ja, das ist möglich, auch wenn Sie nicht bei uns feiern. 

Für die Aufnahmen haben Sie eine Stunde Zeit. Die Gestattungsgebühr von 90,00 € können Sie direkt an der Schlosskasse begleichen. Die Gebühr ist gültig für ein Brautpaar, einen Fotografen und eine Begleitperson. Sie können Fotos im Treppenhaus und, je nach Verfügbarkeit, auch im Spiegelsaal aufnehmen. Während der Aufnahmen befinden Sie sich im Besucherbereich des Museums, um gegenseitige Rücksichtnahme wird gebeten.
Aufnahmen im Außenbereich auf der Schlossterrasse sind kostenfrei.
Bitte beachten Sie, dass der Einsatz von Drohnen auf unserem Gelände nicht gestattet ist.

Einen Fototermin können Sie über unsere Schlossverwaltung buchen:

Staatliche Schlösser und Gärten Baden-Württemberg
Neues Schloss Meersburg
Jasmin Bachmann-Blaser
Schlossplatz 12
88709 Meersburg
Telefon: +49(0)75 32.80 79 41 16
E-Mail: jasmin.bachmann-blaser@ssg.bwl.de

Sind Streuartikel erlaubt?

Die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg sind dem Denkmal- und Naturschutz verpflichtet. Aus diesem Grund sind Streuartikel (Konfetti, Rosenblätter etc.) nicht gestattet. 

Feuerwerkskörper, andere pyrotechnische Gegenstände und offenes Feuer sind auf dem gesamten Gelände untersagt. 

Darf ich während der Trauung vor dem Neuen Schloss parken?

In der Altstadt von Meersburg stehen öffentliche Parkplätze und Parkhäuser zur Verfügung. Vor dem Neuen Schloss gibt es leider keine Möglichkeiten zum Parken. 

Bei einer Hochzeitsfeier können wir zwei Parkkarten beim Ordnungsamt der Stadt Meersburg beantragen. Mit diesen Parkgenehmigungen dürfen Sie am Westflügel des Neuen Schlosses parken (erreichbar über die Höllgasse).

Ist eine kirchliche Trauung in der Schlosskirche möglich?

Hierfür wenden Sie sich bitte an das 

Evangelische Pfarramt Meersburg (Martin-Luther-Haus)
von-Laßberg-Straße 3
88709 Meersburg
Bürozeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10.00 - 12.00 Uhr
Telefon: +49(0)75 32.6057 
E-Mail: meersburg@kbz.ekiba.de